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   VGH Hessen, 15.12.1983 - 10 TH 499/83   

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VGH Hessen, 15.12.1983 - 10 TH 499/83 (https://dejure.org/1983,2549)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.12.1983 - 10 TH 499/83 (https://dejure.org/1983,2549)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Dezember 1983 - 10 TH 499/83 (https://dejure.org/1983,2549)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 396 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Hessen, 16.02.1988 - 12 TH 1682/87

    Asylrecht: Aufenthalt bei Folgeantrag

    Indessen war der Antragsgegner nicht wegen eines fiktiven - der Aufenthaltserlaubnis i. S. d. § 10 Abs. 1 AsylVfG gleichzuachtenden - Aufenthaltsrechts des Antragstellers gem. § 21 Abs. 3 S. 1 AuslG am Erlaß der Abschiebungsandrohung gehindert (vgl. Hess. VGH, B. v. 15. Dezember 1983 - 10 TH 499/83 - und v. 13. Oktober 1987 - 12 TH 3429/86 -).

    Da in den Fällen der §§ 10 und 11 AsylVfG der Rechtsschutz des Asylbewerbers weitgehend in das Eilverfahren vorverlagert wird, erachtet der beschließende Senat ebenso wie der früher für Asylsachen allein zuständige 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Be. v. 15. Dezember 1983 - 10 TH 499/83 - und v. 19. Dezember 1983 - 10 TH 547/83 - ) unter Berücksichtigung des § 20 Abs. 3 GKG den halben Auffangstreitwert des § 13 Abs. 1 S. 2 GKG für angemessen (Be. v. 2 November 1987 - 12 TH 1518/87 - und v. 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -).

  • VGH Hessen, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87

    Abschiebungsandrohung: Prüfung drohender politischer Verfolgung;

    Insbesondere war die Antragsgegnerin nicht wegen eines fiktiven - der Aufenthaltserlaubnis i.S. des § 10 Abs. 1 AsylVfG gleichzuachtenden - Aufenthaltsrechts des Antragstellers zu 1) gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG am Erlaß der Abschiebungsandrohung gehindert (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 1983 - 10 TH 499/83 - und vom 13. Oktober 1987 - 12 TH 3429/86 -).
  • VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87

    Zur Beachtlichkeitsprüfung des Gerichts nach Sachentscheidung des Bundesamts ohne

    Denn für den vorläufigen Rechtsschutz gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nach §§ 11 Abs. 2 i.V.m. 10 Abs. 2 AsylVfG bringt der Senat unter Berücksichtigung des § 20 Abs. 3 GKG regelmäßig den halben Auffangstreitwert in Ansatz (B. v. 02.11.1987 - 12 TH 1510/87 im Anschluß an den 10. Senat, B. v. 15.12.1983 - 10 TH 499/83 und v. 19.12.1983 - X TH 547/83 -), und dieser beläuft sich für nach dem 31.12.1986 rechtshängig gewordene Verfahren auf 3.000,-- DM (vgl. § 13 Abs. 1 Satz 2 n.F. GKG und Hess. VGH, B. v. 02.11.1987 - 12 TH 1510/87 -).
  • VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TH 2452/87

    Zur Frage der offensichtlichen Unbegründetheit eines Asylbewerbers bei

    Da in den Fällen der §§ 10 und 11 AsylVfG der Rechtsschutz des Asylbewerbers weitgehend in das Eilverfahren vorverlagert wird, erachtet der beschließende Senat ebenso wie der früher für Asylsachen allein zuständige 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 15.12.1983 - 10 TH 499/83 - u. v. 19.12.1983 - 10 TH 547/83 -) unter Berücksichtigung des § 20 Abs. 3 GKG den halben Auffangstreitwert des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG für angemessen.
  • VGH Hessen, 09.11.1989 - 12 TH 2801/88

    Asylverfahren: Abschiebungsandrohung - Aufenthalt aus asylverfahrensunabhängigen

    Als Aufenthaltserlaubnis im Sinne von § 10 Abs. 1 AsylVfG ist auch das fiktive Aufenthaltsrecht nach § 21 Abs. 3 Sätze 1 und 3 AuslG anzusehen (Hess. VGH, 13.10.1987 -- 12 TH 3429/86 --; Hess. VGH, 15.12.1983 -- 10 TH 499/83 --; Hess. VGH, 16.02.1988 -- 12 TH 1682/87 --, EZAR 224 Nr. 19; VGH Baden-Württemberg, 07.11.1985 -- A 12 S 627/85 --, InfAuslR 1986, 121 f.); entsprechendes gilt für Kinder unter 16 Jahren, die gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 AuslG keine Aufenthaltserlaubnis benötigen, also aus asylverfahrensunabhängigen Gründen kraft Gesetzes zum Verbleib im Bundesgebiet berechtigt sind (Hess. VGH, 27.06.1986 -- 10 TH 1302/86 --).
  • VGH Hessen, 19.11.1987 - 12 TH 3132/86
    Vor allem war der Antragsgegner nicht wegen eines fiktiven - der Aufenthaltserlaubnis i.S. des § 10 Abs. 1 AsylVfG, gleichzuachtenden - Aufenthaltsrechts der Antragstellerin gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG am Erlaß der Abschiebungsandrohung gehindert (vgl. Hess. VGH, B. v. 15.12.1983 - 10 TH 499/83 - u. v 13.10.1987 - 12 TH 3429/86 -), denn dieses war infolge der Ablehnung des Aufenthaltserlaubnisantrags erloschen, und das Verwaltungsgericht hat - wie oben dargelegt - insoweit zu Recht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung versagt.
  • VGH Hessen, 13.10.1987 - 12 TH 3429/86

    Verfrühte asylrechtliche Abschiebungsandrohung

    Das fiktive gesetzliche Aufenthaltsrecht nach § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG ist einer "Aufenthaltserlaubnis" im Sinne von § 10 Abs. 1 AsylVfG gleichzuachten (im Ergebnis ebenso: VGH Baden-Württemberg, InfAuslR 1986, 121; Hess. VGH, B. v. 15.12.1983 - 10 TH 499/83 -, NVwZ 1984, 396; Marx/Pfaff/Strate, AsylVfG, 2. Aufl. 1987, RdNr. 8 zu § 28).
  • VGH Hessen, 17.02.1988 - 12 TE 2441/86

    Streitwert im Verbundverfahren

    Der Umstand, daß in vor dem 01.01.1987 rechtshängig gewordenen Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO, die aufenthaltsbeendende Maßnahmen der Ausländerbehörde nach §§ 11 Abs. 2 i.V.m. 10 Abs. 2 oder unmittelbar nach § 10 Abs. 2 AsylVfG zum Gegenstand haben, der Streitwert regelmäßig 2.000,-- DM beträgt (Hess. VGH, Beschl. v. 15.12.1983 - 10 TH 499/83 -, vom 19.12.1983 - 10 TH 547/83 - und vom 04.01.1988 - 12 TH 543/87 -), steht dem nicht entgegen.
  • VGH Hessen, 02.11.1987 - 12 TH 1518/87

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Antragsfrist im Aussetzungsverfahren -

    Da in den Fällen der §§ 10 und 11 AsylVfG der Rechtsschutz des Asylbewerbers weitgehend in das Eilverfahren vorverlagert wird, erachtet der beschließende Senat ebenso wie der früher für Asylsachen allein zuständige zehnte Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 15. Dezember 1983 - 10 TH 499/83 - und v. 19. Dezember 1983 - 10 TH 547/83 -) unter Berücksichtigung des § 20 Abs. 3 GKG den halben Auffangstreitwert des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG für angemessen.
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